Zahntechniker/-in fertigen – vorwiegend in Handarbeit – sowohl festsitzenden Zahnersatz wie Zahnkronen, Brücken, Implantate und Inlays als auch herausnehmbaren Zahnersatz wie Teil- und Vollprothesen. Für eine Brücke beispielsweise stellen sie anhand von Gebissabdrücken und -schablonen, die Zahnärzte und -ärztinnen gemacht haben, ein Gebiss aus Hartgips her. Daraus gewinnen sie ein Wachsmodell für die Brücke. Für Zahnersatz verwenden sie unterschiedliche Materialien wie Prothesenkunststoffe oder zahnfarbene Keramikmassen bei verblendeten Teilen. Sie verarbeiten auch Metalle wie Titan und Feingold. Neben Zahnersatz erstellen sie kieferorthopädische Geräte zur Zahnregulierung (Spangen) und reinigen bzw. reparieren künstliche Gebisse oder Prothesen.
Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden beispielsweise
- was bei der Erstellung zahntechnischer Planungen
zu beachten ist
- wie man ausgeformte Arbeitsunterlagen zu Spezialmodellen weiterbearbeitet
- wie man Bissregistrierhilfen anfertigt und in Kieferbewegungssimulatoren umsetztwie man Verarbeitungsanleitungen liest und anwendet
- nach welchen Kriterien man Werkzeuge auswählt und wie man sie reinigt, pflegt und instand hält
Im 2. Ausbildungsjahr erfahren die Auszubildenden:
- wie man Zähne nach Funktion und Ästhetik des Ober- und Unterkiefers in Wachs aufstellt
- wie man vorgesehene Halte- und Stützelemente funktionsorientiert beurteilt
- wie man festsitzenden Zahnersatz herstellt
- wie man rotierende Instrumente, Öfen, Gussmaschinen und galvanotechnische Bäder einstellt, programmiert und handhabt
Im 3. und 4. Ausbildungsjahr schließlich geht es für die Auszubildenden darum:
- wie man Gerüste für Einstückgussprothesen ausarbeitet und Passungen herstelltwas beim Herstellen kieferorthopädischer Geräte zu beachten ist
- wie man mehrgliedrige Brücken funktionsgerecht herstellt
- wie Verblendungen anatomisch angepasst und Funktionsflächen selektiv eingeschliffen werden
- wie man Verblendungen durch Bemalen patientengerecht anpasst
- wie man Verbindungselemente durch Löten, Angießen und Kleben einarbeitetworauf beim Einarbeiten konfektionierter Verbindungselemente zu achten ist und wie individuelle Verbindungselemente hergestellt werden
- welche therapeutischen Geräte es gibt und wie man sie konstruiert
Einiges wird den Auszubildenden während der gesamten Ausbildungszeit vermittelt:
- Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag
- Organisation des Ausbildungsbetriebs und seine wirtschaftlichen BeziehungenArbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
- Regelungen des Umweltschutzes und Möglichkeiten der sparsamen Energie- und Materialverwendung
Im Berufsschulunterricht werden folgende Themen behandelt:
- Immediat- und Interimsprothesen planen, herstellen und bewerten
- zahnfarbene Werkstoffe auswählen, verarbeiten und bewerten
- einfache kieferorthopädische Apparate konstruieren, Grundlagen der Schienen und der Defektprothetik
- Oberflächengestaltung und biologische Verträglichkeit zahntechnischer Produktedas natürliche Gebiss und seine Erkrankungen
- Unterkieferbewegungen beschreiben und ihre Nachahmung
in Simulatoren bewerten
- Arbeitsunterlagen erstellen und bewerten
- Modelle in Simulatoren übertragen und bewerten
- Rekonstruktionen von Zähnen nach verschiedenen Konzepten durchführen und bewerten
- metallische Werkstoffe formen
- Vollprothesen planen, herstellen und bewerten
- Füllungen, Kronen und Brücken planen, herstellen und bewerten
- Teilprothesen planen, herstellen und bewerten
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert 3½ Jahre.
Verkürzungen/Verlängerungen
Verkürzung der Ausbildungszeit
Die zuständige Stelle hat auf den gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden hin die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Dauer der Verkürzung hängt von der Vorbildung ab. Bei berechtigtem Interesse kann auch die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beantragt werden (Teilzeitberufsausbildung).
Die Landesregierungen können über die Anrechnung von Bildungsgängen berufsbildender Schulen oder einer Berufsausbildung in sonstigen Einrichtungen bestimmen. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden an die zuständige Stelle.
Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule auch vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Gesellenprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.
Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate.
Verlängerung
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Perspektiven nach der Ausbildung
Ein Beruf, viele Möglichkeiten
Beschäftigung finden Zahntechniker/innen in zahntechnischen oder zahnärztlichen Labors sowie in Zahnkliniken.
Nach ihrer Ausbildung müssen sich die Fachkräfte meist entscheiden, welche Einsatzgebiete für sie in Frage kommen und worauf sie sich spezialisieren möchten.
Das Spektrum reicht von Keramik-, Kunststoff-, Modellguss- und Brückentechnik über die Implantatologie bis hin zur Fertigung von Zahnspangen und anderen kieferorthopädischen Geräten.
Am Ball bleiben durch lebenslanges Lernen
Um den Anforderungen des Berufsalltags gerecht zu werden, müssen Zahntechniker/innen ihr Fachwissen stets aktuell halten und ihre Fachkenntnisse erweitern.Informationen zu möglichen Anpassungsweiterbildungen bietet die Datenbank BERUFENET in der Rubrik „Weiterbildung“ unter dem Navigationspunkt „Tätigkeit„.
Auf der Karriereleiter nach oben
Den ersten Schritt zum beruflichen Aufstieg kann man bereits während seiner Ausbildung tun, indem man ausbildungsbegleitend Zusatzqualifikationen erwirbt. Beispielsweise umfassen die Bildungsangebote von „Ausbildung Plus“ mindestens 100 Stunden und vermitteln Inhalte, die über die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes hinausgehen. Umweltschutztechniken gehören ebenso dazu wie Management, Computerführerscheine oder internationale Qualifikationen. Bestimmte Zusatzqualifikationen können z.B. sogar als Teil der Meisterprüfung anerkannt oder auf andere Weiterbildungen angerechnet werden.
Nähere Informationen zum Angebot an Zusatzqualifikationen enthält die Datenbank „Ausbildung Plus“: „Ausbildung Plus″
(gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, Projektträger ist das Bundesinstitut für Berufsbildung).
Wer beruflich vorankommen will und eine leitende Position anstrebt, kann eine Aufstiegsweiterbildung ins Auge fassen. Dies wird in der Regel die Weiterbildung zum/zur als Handwerksmeister/-in sein. Darüber hinaus besteht für Personen mit einer Hochschulzugangsberechtigung die Möglichkeit, eines Studiums. Informationen zu konkreten Aufstiegsweiterbildungen bietet die Datenbank BERUFENET in der Rubrik „Weiterbildung“ unter dem Navigationspunkt „Tätigkeit“.
Selbstständigkeit
Wer sich selbstständig machen möchte, kann z.B. einen eigenen Betrieb des Zahntechnikerhandwerks eröffnen. Für die Zulassung ist eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.
Künftige Betriebsinhaber/-innen müssen hierzu entweder Meisterprüfung abgelegt haben, den einschlägigen Abschluss einer Hochschule oder einer Fachschule für Technik aufweisen, eine Ausübungsberechtigung besitzen oder über eine Ausnahmebewilligung verfügen.